AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. CNC-Tec Jena GmbH

1. Allgemein

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sämtliche Bestellungen, Vereinbarungen, Ergänzungen, Abänderungen sowie Nebenarbeiten – auch telegrafische oder telefonisch gelten erst dann als für uns verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden, es sei denn, dass im Einzelfall ein Auftrag stillschweigend ausgeführt wurde.

3. Preise

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung. Diese Preise beruhen auf den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kostenfaktoren, insbesondere Rohmaterial Preise, Löhne, Steuern, Frachten und dergleichen. Ändern sich diese in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend den im Lieferzeitpunkt angebenden Kostenfaktoren anzupassen.

4. Versand

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen entweder durch die Bahn, Post oder andere Transport- bzw. Verkehrsmittel. In jedem Fall geht das Transportrisiko zu Lasten des Empfängers. Wenn nicht anders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt, werden die Versandkosten vom Besteller übernommen. Im Allgemeinen erfolgen Auslieferung und Berechnung im ganzen. Wir sind jedoch auch zu Teilsendungen nach jeweiliger Fertigstellung der Ware mit entsprechender Berechnung und Anspruch auf Rechnungsbegleichung berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt, sind Zahlungen netto und ohne Abzug – innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die gelieferte Ware darf vor Bezahlung weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden. Ist der Besteller mit Abnahme oder Zahlung im Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Bei Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers sind wir berechtigt, Zahlung gegen Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen. Der Besteller kann wegen etwaiger von uns nicht anerkannter Mängel seine Zahlungen nicht zurückhalten oder Aufrechnungen geltend machen. Sind Ratenzahlungen bewilligt oder aus verschiedenen Lieferungen Zahlungen gestundet, so werden unsere sämtlichen Forderungen fällig, wenn der Besteller mit einer Rate oder einem Stundungsbetrag länger als 4 Wochen im Rückstand bleibt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

6. Liefertermine

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Durch überschreiten der Lieferfrist hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Strom- und Materialanlieferung, Maschinendefekte, Arbeitermangel, Unfälle, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung, ohne dass dadurch dem Besteller gegen uns Ansprüche irgendwelcher Art entstehen.

7. Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, spätestens jedoch 10 Tage nach Eingang der Sendung beim Besteller. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf vor der Besichtigung bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Gegenstand nichts geändert werden. Beanstandete Teile sind auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Bei von uns als berechtigt anerkannten Mängeln erfolgt kostenlose Nacharbeit, wofür uns eine angemessene Frist zu gewähren ist. Ersatz für entgangenen Gewinn, Demontagekosten oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art des Bestellers sind ausgeschlossen. Eine Pflicht zur Beseitigung von Mängeln besteht nicht, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Für Beschädigungen, die während des Transportes vorgekommen sind oder in unsachgemäßer Behandlung während des Transportes ihren Grund haben, muss sich der Käufer an das entsprechende Transportunternehmen halten und dort seine Ansprüche geltend machen. Unsachgemäßes Entladen bzw. unsachgemäßer Umgang seitens der Warenannahme durch den Käufer geht zu dessen Lasten.

8. Fertigungsunterlagen, Korrekturen bzw. Änderungen

Wenn in den vom Auftraggeber übermittelten Konstruktionsunterlagen nicht ausdrücklich ausgewiesen (z.B. Passungen), wird bei allen angegebenen Maßen nach Allgemeintoleranz mittel gefertigt. Bei Übermittlung von 3D – Daten im Austauschformat, ohne technische Zeichnungen, werden keine Toleranzen, Passungen und Gewinde gefertigt. Fernmündlich aufgegebene Änderungs- bzw. Korrekturwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

9. Verschiedenes

Die zum Lieferangebot gehörenden und von uns zu erstellenden Unterlagen, wie Zeichnungen und dergleichen dienen nur zur Fertigung. Sie bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Unterlagen des Bestellers werden von uns mit gebotener kaufmännischer Sorgfalt behandelt und verbleiben zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag als Archivgut bei uns. Das Weiterreichen sowohl von uns erstellter, als vom Besteller gelieferter Unterlagen (Zeichnungen etc.) an Dritte, ist von uns aus untersagt bzw. wird von uns ausgeschlossen, außer es werden gemäß Angebot Leistungen  durch Dritte erbracht. Für abhanden gekommene Stücke wird keine Haftung übernommen. Werkzeuge, bei denen der Besteller einen Werkzeugkostenanteil trägt, verbleiben entschädigungslos in unserer Firma. Bei voller Bezahlung des Werkzeuges durch den Besteller geht es in dessen Eigentum über. Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, gilt bei Abrufaufträgen : Für Abruf und Lieferung gilt eine angemessene Frist. Bei derartigen Aufträgen ist die Ware innerhalb des Kalenderjahres in dem der Auftrag und die Auftragsbestätigung erteilt wurde, abzunehmen. Die vereinbarten Preise von Abrufaufträgen haben bei Nichtabnahme des Restquantums keine Gültigkeit. An deren Stelle treten Preise für das tatsächlich abgenommene Quantum.

10. Erfüllungsort

Als Gerichtsstand für die Lieferung und Zahlung wird ausdrücklich Amtsgericht Jena vereinbart.

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